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PARAT Zubehör für Taschenlampe PX0 und PX1 und X1

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Gürtelhalter für Taschenlampen Parat


Explosionsgeschützte Taschenlampen
In explosionsgefährdeten Bereichen müssen entsprechend geschützte Lampen eingesetzt werden, sodass beim Anschalten der Lampe keine Explosion durch den Funkenschlag ausgelöst werden kann.

Die ATEX-Richtlinien definieren daher folgende Zonen:
Zone 2:     Bereiche, in den nur selten und kurz
    Explosionsgefahr besteht.
Zone 1:     Bereiche, in denen gelegentlich Explosionsgefahr
    besteht.
Zone 0:     Bereiche, in denen dauernd , wiederholt und über einen
    langen Zeitraum Explosionsgefahr besteht.

Auf jeder Taschenlampe sollte ein Code vorhanden sein, der über den Einsatzbereich Aufschluss gibt:
II     Gerät der Gruppe II, darf nicht im Bergbau eingesetzt werden.
1,2,3     Gibt die Kategorie an, diese entspricht der Zone +1.
G,D     Einsetzbar bei Gasen/Dämpfen (G) bzw. Stäuben (D).
Ex     Für die Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen.
ia,ib     Schutzart Eigensicherheit.
IIx     Gasgruppe     IIA = Propan, IIB = Ethylen, IIC = Acetylen/Hydrogen).
IIIx     Staubklasse    (IIIA = brennbare Fasern, IIIB = nichtleitfähige Stäube, IIIA = leitfähige Stäube).
Tx     Temperaturklasse, gibt die maximal zulässige Oberflächentemperatur an. (T6 = 85 °C, T5 = 100 °C, T4 = 135 °C, T3 = 200 °C, T2 = 300 °C, T1 = 450 °C).


Ausführung: Aus Rindsleder, mit Clip.

Anwendung: Zur Befestigung von Taschenlampen an Gürteln bis 55 mm Breite. Zusätzlich wird der Lampenhalter (Bestell-Nr. 9059 2005) benötigt.